Wichtige Informationen für AWH und deren Mixe
Gesetzeslage in der Schweiz - Haltung
In der Schweiz ist die Haltung von Wolfhybriden bis und mit der 2. Generation nach der letzten Wolfeinkreuzung Bewilligungspfilichtig. (Sprich wenn ein Eltern- oder Grosselternteil ein Wolf war.)
Jedoch ist ein F2 + Wolfhund einem Wolfhybriden gleichgestellt, sofern er durch Rückkreuzung 49% Wolfanteil übersteigt!
Weitere Informationen sind unter folgendem Link genau beschrieben: